Es ist ja nicht das erste Mal, daß ich über die Prüfung, die Amateurfunkverwaltungsverordnung oder so herziehe. Hier sind einige Fotos der NCC-Zweigstelle in Gaoxiong und ein abschreckender Text für all jene, die mit dem Gedanken spielen, ein BV-Rufzeichen zu erhalten. Fangen wir mal mit dem Prüfungsablauf an.
Man sitzt an einem Rechner. Der Rechner steht in einem Büro, vor dem Fahrzeuge vorbeifahren (wobei die Gegend für taiwanische Verhältnisse recht ruhig ist), wo Leute ein- und ausgehen, sich unterhalten usw. Als ich zur Prüfung ging, wurde gerade am Haus gegenüber gebaut. Es gibt keine Kopfhörer, um sich vom Umgebungslärm abzuschirmen. Fragen erscheinen nur auf dem Schirm und werden nicht vorgelesen. Auf der linken Seite ist ein zweiter Prüfungsplatz, auf der rechten Seite der "Konversationsraum" - ein kleiner Tisch und vier Sitze. Rechts davon befindet sich der Eingang.
Hier sind alle möglichen Gebühren gelistet. Nicht enthalten sind die NT$200 für jedwede Prüfung. Man zahlt also 200 für Klasse 3, 400 (schriftlich und CW) für Klasse 2 und wieder 200 für Klasse 1. Die "amateur radio phone station license" ist falsch (auch auf Chinesisch) und sollte eigentlich "movable amateur radio station license" heißen. (Ich möchte nicht den Begriff "mobil" gebrauchen, weil das meist Betrieb aus einem Fahrzeug heißt. Der Begriff hier bedeutet aber, daß die Station nicht fest zu Hause eingebaut ist.) Die Abnahme hier kostet nur NT$100 im Vergleich zu den 500 für die Feststation, weil man seinen Transceiver (oder Sender) herbringt, während die Leute bei einer Festation selbst raus müssen. Die NT$500 Lizenzgebühren sind in dem Fall für die Karte, die man weiter unten sieht.
Nette Geste: Man kann jederzeit seinen Blutdruck prüfen, sollte man sich plötzlich an den Müll in der Verordnung oder die extrem intelligenten und sinnvollen Prüfungsfragen erinnern - oder daran, daß man eigentlich nicht derjenige ist, der ein Rufzeichen erhält. Das Gerät steht gleich unter der Gebührentabelle. Nicht fotografiert habe ich den Spektrumanalysator, mit dem Leistung und Strahlungsspektrum des Senders geprüft werden. Ich frage mich allerdings, bis wieviel GHz das Gerät mitspielt. Meist wird zwar 2,4GHz als höchstes zugelassenes Band genannt, etwas weiter oben (>24GHz?) geht es aber doch weiter. Man sollte vielleicht mal...
Dies ist meine Lizenz für Klasse 2. Es gibt nicht viel zu sehen hier, nur Name und Foto, keine Adresse, keine PKZ. (gibt es in Taiwan) Jeder, der den gleichen Namen hat und ähnlich aussieht (Gerüchten zufolge gibt es hier in Asien mehrere Leute mit schwarzen Haaren und Brille) kann die Karte benutzen, es gibt keine eindeutige Identifikationsmöglichkeit.
Interessant an der Rückseite ist eigentlich nur, daß die Daten nicht ganz korrekt sind. Wenn man bedenkt, wie pingelig diese Bürokraten sind, wenn es darum geht, einen Funkamateur zu beschränken, dann ist es doch lustig, daß sie einfach so Lizenzen mit falschen Angaben ausgeben. Ich habe die Prüfung in Gaoxiong gemacht, nicht in Taibei. Ich saß daneben, als die Karte gedruckt wurde, weiß also mit ziemlicher Sicherheit, daß auch dies nicht in Taibei geschah. Machen sie sich was daraus? Nö, ist ja schließlich ihr Fehler, also ist es keiner. Ihre Fehler sind unwichtig, nur unsere zählen.
Hier sieht man meine Stationslizenz. Oberhalb der Tabelle steht "bewegliche (oder nichtfeste) Amateurfunk-Stationslizenz", dann kommt ein weiterer Fehler: Die erste Zeile ist der "Stationsname" (電台名稱). Es ist nicht "Stationsart" oder Stationskategorie", aber trotzdem steht hier noch einmal "Bewegliche Amateurfunkstation"... (Theoretisch könnte man hier ein Rufzeichen erwarten.) Ich habe ja schonmal erwähnt, daß die Beamten und anderen Leute, die an der Verwaltungsverordnung mitgeschrieben haben, nicht viel von Amateurfunk verstehen. Für sie ist das nur eine weitere Art kommerzieller Funk, und hier sieht man es wieder einmal. Die zweite Zeile listet den Stationsbesitzer - mich. Man beachte die Abwesenheit jedweden Rufzeichens, es gibt nur die Anmerkung, daß diese Lizenz nur gemeinsam mit einer Amateurfunklizenz (die ebenfalls kein Rufzeichen enthält) gilt. Ich habe also eine Amateurfunklizenz der Klasse 2 und ich besitze eine Station, das war es aber eigentlich auch schon. Zur Rückseite:
Hier wird es interessant: Die Spalte ganz links heißt "Funkgerät", hier sind also alle Angaben zum Sender. (Es gibt für jeden Sender eine Lizenz/Karte, und nur für Sender.) In der ersten Zeile stehen Marke und Typ. Wie man sieht, habe ich mir ein billiges 2m-Handfunkgerät zugelegt. Ich frage mich allerdings, was da bei einem Eigenbaugerät stehen würde. In Zeile 2 muß natürlich die Seriennummer des Geräts stehen. Zeile 3 gibt die Ausgangsleistung an. (Wow, exakt 4,3000W, das nenne ich mal Präzision...) und dann (Bitte Ruhe, Trommelwirbel!) das Rufzeichen. Ist das nicht toll? Nicht ich habe ein Rufzeichen, sondern das Sendegerät! Das ist so selten dämlich, daß es nicht mal im kommerziellen Funk gemacht wird!
Ach ja, der Frequenzbereich in der letzten Zeile ist der Sendebereich. Sollte ein Sender außerhalb der Amateurbänder sendefähig sein - DW, das war's. (Gerüchten zufolge soll das neuerdings aufgehoben sein, ich habe aber noch nichts Offizielles gesehen.) Wahrscheinlich entgangen ist den Beamten, daß bei einem halbwegs modernen Gerät die Beschränkung per Software erfolgt. Drückt man die richtigen Tasten, ist das Gerät "offen"... Es gibt dann noch einen Aufkleber auf das Gerät, mit Seriennummer, Typ und lustigerweise sogar mit meiner hiesigen PKZ - aber ohne meinen Namen oder Rufzeichen des Senders.
Noch was zum Lachen (oder Weinen, je nach Laune): Strafen. Dieser Handzettel (A4, zum Mitnehmen im NCC-Büro) versucht den Leser zum "legalen" Betrieb zu überreden, weil man sonst zwischen NT$100k und NT$500k blechen darf. Und das ist wirklich ein Witz. Die Einzigen, die bestraft werden könnten, sind Funkamateure. (Die Strafe gilt auch, wenn man nicht genehmigte Frequenzen oder Leistungen verwendet.) Sollten ernsthaft die ganzen illegalen Nutzer verfolgt werden, würde die Behörde in Geld schwimmen - aber auch jede Menge Probleme haben, denn viele der illegalen Nutzer von Amateurfunktechnik und -frequenzen machen das kommerziell und hängen irgendwie mit einem Abgeordneten oder einer anderen einflußreichen Person zusammen. Die Einzigen, die von diesen Strafen betroffen sind, sind gleichzeitig diejenigen, die versuchen, so legal wie nur möglich zu operieren. Alle anderen lachen sich ins Fäustchen.
Die Sinnfreiheit des Regelwerks zeigt sich auch daran, daß man zu seinem Sender unbedingt einen Herkunftsnachweis braucht, sonst wird er nicht abgenommen. Das wird entweder mit dem Kassenbon (der einzige Grund, weshalb ich mir ein neues Handfunkgerät gekauft habe) oder durch Besitzübertragung von einem anderen Funkamateur getan. Man kann auch versuchen, ein Gerät zu "importieren", wozu man wieder erst eine Importgenehmigung braucht. Nicht möglich ist es jedoch, ein ursprünglich illegal genutztes Gerät gebraucht zu erwerben, denn dann fehlt der Herkunftsnachweis. Wozu dieser Herkunftsnachweis (來源證明) nötig ist - keine Ahnung. (Jede Wette, daß die Beamten auf diese Frage antworten "damit man die Herkunft des Geräts kennt"...) Diese Regelung hat aber einen entscheidenden Erfolg zu verzeichnen: Es ist unmöglich, die Anzahl der illegal genutzten Sender zu verringern, sie kann nur erhöht werden.
Toll gemacht...
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